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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gewerbliche Vermögensberatung

Stand 01/2009
Herbert Nuser Vermögensberatungsagentur

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kontaktaufnahme zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen, einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens zum Inhalt haben.

(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.

(3) Bei Verträgen zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen.

§ 2 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Finanzdienstleister benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Finanzdienstleister alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und den Finanzdienstleister von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Finanzdienstleister ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.

§ 3 Vergütung
(1) Sämtliche vom Finanzdienstleister erbrachten Leistungen (insbesondere Aktenstudium, Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Ausarbeitung von Beratungskonzepten, Besprechungen mit Banken, Fahrzeiten) werden nach Zeitaufwand auf Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes verrechnet, wobei als kleinste Verrechnungseinheit
eine 1/2 Stunde vereinbart wird.
(2) Fahrtkosten und Tagesdiäten werden entsprechend den steuerlich anrechenbaren Sätzen weiterverrechnet.
(3) Sämtliche Nebenkosten insbesondere für Telefonate
und Kopien werden pauschal mit 10 % des Honorars gemäß Abs 1 in Rechnung gestellt.
(4) Das Honorar des Kunden ist sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen erstrecken, ist der Finanzdienstleister berechtigt, das Honorar monatlich in Rechnung zu stellen. Im Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 10,5 % p.a.. verrechnet. Ferner verpflichtet sich der Kunde, im Fall des Zahlungsverzugs die mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts bzw. Inkassobüros verbundenen Inkassokosten zu bezahlen.

§ 4 Laufende Betreuung
(1) Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen Finanzdienstleister und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs. 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
(a) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt;
(b) der Kunde mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;
(c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen.

§ 5 Mitteilungen an den Kunden
(1) Die Erteilung von Aufträgen hat schriftlich nach
vorheriger Beratung durch den Finanzdienstleister zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder Email ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. Emails gelten als schriftliche Erklärung.
(2) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, Aufträge
des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch am der Entgegennahme des Vermittlungsauftrags folgenden Bankarbeitstag in Österreich durchzuführen, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen und sofern er nicht unverzüglich den Kunden verständigt, dass die Ausführung unterbleibt oder der Auftrag nicht angenommen wird. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn der Finanzdienstleister auf Grund höherer Gewalt, am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat der Finanzdienstleister den Kunden hiervon ehestmöglich zu informieren.
(3) Wird ständige Beobachtung des Marktes vereinbart, ist der Finanzdienstleister verpflichtet, dem Kunden über die Ergebnisse seiner Tätigkeit
laufend – je nach Sachlage - einen Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln
(4) Als Zustelladresse gilt die dem Finanzdienstleister zuletzt bekannt gegebene Adresse.
(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von Emails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Finanzdienstleister eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Emails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens beim Finanzdienstleister als zugestellt.

§ 6 Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Finanzdienstleister erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Finanzdienstleisters.

§ 7
Offenlegung von Unterlagen, Haftung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch den Finanzdienstleister erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch den Finanzdienstleister möglich ist.
(2) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und das Konzept zu erstellen. Den Finanzdienstleister trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht oder falsch erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind.
(3) Der Finanzdienstleister haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für Konsumenten iSd KSchG gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden.
(4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die dem Finanzdienstleister in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 50.000,-- begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
(5) Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive Nachforschungen in der Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist.
(6) Der Finanzdienstleister ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem
Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften Prospekt und haftet daher unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 3 KMG nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des geprüften Prospekts.
(7) Der Finanzdienstleister ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Veranlagungsform auch die für den Kunden steuerlich günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen seiner Veranlagung, Finanzierung bzw. seiner sonstigen Rechtshandlungen selbst mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen.
(8) Der Finanzdienstleister ist kein Rechtsberater. Dem Kunden wird empfohlen sich bei rechtlichen Fragestellungen (speziell im Rahmen der Privatschuldnerberatung) mit einem Rechtsberater in Verbindung zu setzen. Eine Haftung wird diesbezüglich ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 8 Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit auch ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

§ 9 Vollmachtserteilung
(1) Durch diese Allgemeinen Auftragsbedingungen
bevollmächtigt der Kunde den Finanzdienstleister alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hiervon zu erstellen.
(2) Sofern dies im Einzelfall notwendig ist, wird der Kunde dem Finanzdienstleister ferner bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen, und diese Institute gegenüber dem Finanzdienstleister vom Daten- und Bankgeheimnis entbinden.

§ 10
Rücktrittsrechte des Kunden
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunden berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außer-halb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.
(2) Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden gemäß § 12 Abs 2 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) bei Geschäften über Veranlagungen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds auch dann
zu, wenn der Kunden die geschäftliche Verbindung angebahnt oder zur Aufsuchung durch den Auftragnehmer oder zum Vertragsabschluss aufgefordert hat.
(3) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs1 genannten Frist abgesendet wird.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(3) Die Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und den Kunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG - jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Finanzdienstleisters befindet. Der Finanzdienstleister ist berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.

Kontakt:

Vermögensberater Herbert NUSER
Jägerstrasse 69/2/12
A-1200  Wien

Tel: +43 (0)676 34 85 100
Fax: +43 (01/3337286

Email: mail@nuser.at

Web: www.nuser.at
Web www.derbausparer.at
UID-Nummer  ATU349/3900

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)  Magistratisches Bezirksamt des XX. Bezirkes
Weitere Aufsichtsbehörde (gem. ECG)  Bundesministerium für Wirtschaft u. Arbeit
Anwendbare Rechtsvorschriften  http://www.ris2.bka.gv.at
Rechtsform  Einzelunternehmen
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe / Berufszweig
FG Finanzdienstleister  Gewerbliche Vermögensberater mit Leben u. Unfall - Makler einschliesslich Personalkreditvermittler
LG Versicherungsagenten

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